
Eigentümer, die Grundstücke mit einem Baumbestand besitzen, sind laut Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtet, in angemessenen Abständen ihre Bäume auf erkennbare Schäden oder Krankheitsbefall zu überprüfen.
Die dafür erforderliche Baumkontrolle ist eine reine Sichtkontrolle und findet ohne technische Hilfsmittel statt.
Wir empfehlen Ihnen, diese Baumkontrolle durch einen speziell ausgebildeten Fachmann durchführen zu lassen.
Es erfordert eine spezielle Ausbildung, stetige Weiterbildung und Erfahrung, um den Baum und dessen Umfeld zu beurteilen.
Die VTA Methode und eine zertifizierung der FLL helfen uns, Ihren Baum zu beurteilen und nach der Kontrolle eine Auswertung an Sie weiter zu geben.
Sollten Maßnahmen für die Erhaltung der Verkehrssicherheit an ihrem Baum notwendig sein, so werden diese unter Berücksichtigung eines schonenden Umgangs mit dem Baum gerne von uns angeboten bzw. ausgeführt.
Gerne stehen wir ihnen für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.