Baumfällung und Gehölzschnitt im Hausgarten ..was ist erlaubt (Vogelschutz)

werbungViele Irritationen gibt es, wenn es um Baumfällungen oder Gehölzschnitt im Hausgarten geht.
Hier das kleine "Ein mal Eins" für Hausgartenbesitzer auf den Punkt gebracht:

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39

Verboten ist: Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September weder abgeschnitten noch auf Stock gesetzt werden.

Zulässig in der Schonfrist ist: Unter Beachtung des Artenschutzes und der kommunalen Baumschutzsatzung das Fällen von Bäumen, die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, sowie das Fällen von Bäumen in Haus-und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünflächen und Friedhöfen.
Außerdem zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie Schnitte zur Erhaltung der Verkehrssicherheit.

 Stand 2/2014

 

 

 



© www.kloss-galabau.de   Freitag, 7. Februar 2014 11:46 Kloss
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