
Das Wichtigste zuerst: auch wenn das Bundesnaturschutzgesetz uns Regeln für den Vogelschutz auferlegt, so sind unter bestimmten Berücksichtigungen Baumfällarbeiten oder Schnittarbeiten für die Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen während des ganzen Jahres möglich.
Zu berücksichtigen ist unter anderem die eventuell vorhandene Baumschutzsatzung der jeweiligen Kommune oder auch wenn Vögel in dem zu entfernendem Baum nisten oder ein Nest zu sehen ist.
Beides ist vorher unbedingt zu prüfen.
Liegen konkrete naturschutzrelevante Nist-/Ruhestätten vor, so ist eine Fällung oder ein Schnitt lt. Bundesnaturschutzgesetz prinzipiell verboten.
Wichtig ist auch, wo der Baum steht.
In Hausgärten, Kleingartenanlagen, Parks, Sportplätzen und Friedhöfen sind diese Arbeiten unter Berücksichtigung der vorgenanten Punkte ganzjährig möglich.