Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen toleriert Rückschnitt- und Fällarbeiten außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen in diesem Jahr aufgrund des langen Winters ausnahmsweise bis zum 15.03.2010.
Diese Informationen haben wir soeben vom Fachverband Garten- u. Landschaftsbau erhalten.