Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen toleriert Rückschnitt- und Fällarbeiten außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen in diesem Jahr aufgrund des langen Winters ausnahmsweise bis zum 15.03.2010.Diese Informationen haben wir soeben vom Fachverband Garten- u. Landschaftsbau erhalten.
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